Goldankauf Online und in über 20 Filiaen - Ein Service der Exchange AG Deutschland

AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.Onlineservice Exchange Goldankauf

2.Edelmetallankauf Allgemein

1.Ankauf von Edelmetallen durch Einsendung mittels Wert-Versandbox

Exchange AG Deutschland

Stand: 19.07.2018

1. Geltungsbereich

1.1 Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB Exchange Goldankauf) gelten für sämtliche Verträge über mittels Wert-Versandbox eingesandte Edelmetalle, insbesondere Gold („Ankaufsgegenstand“) zwischen Ihnen als Verkäufer („Verkäufer“ oder „Sie“) und der ankaufenden Exchange AG Deutschland („Exchange“).

1.2 Anders lautende Geschäftsbedingungen haben für den Onlineservice „Exchange Goldankauf“ keine Gültigkeit, auch wenn Exchange diesen im Einzelfall nicht widerspricht.

2. Voraussetzungen für die Nutzung des Angebots von Exchange Goldankauf
Hiermit sichern Sie gegenüber Exchange zu, dass

  • Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben und voll geschäftsfähig sind;
  • Sie in der Bundesrepublik Deutschland Ihren Wohnsitz haben;
  • Sie vorliegend nicht gewerblich, sondern rein privat tätig sind;
  • Sie Alleineigentum am Ankaufsgegenstand oder zumindest hinreichend verfügungsberechtigt sind (Exchange kann nach eigenem Ermessen einen Nachweis für die Eigentümerstellung bzw. Verfügungsberechtigung verlangen);
  • der Ankaufsgegenstand frei von Rechten Dritter, insbesondere Pfandrechte, Niesbrauch und sonstigen Belastungen und nicht Gegenstand einer Forderung oder Auseinandersetzung – gleich ob rechtshängig oder nicht – ist;
  • der Ankaufsgegenstand weder aus einer rechtswidrigen, insbesondere kriminellen Handlung stammt, noch auf eine solche zurückzuführen ist, noch mit der Veräußerung eine solche bezweckt wird;
  • die Zusendung und/oder Zur-Verfügung-Stellung und/oder Übereignung des Ankaufsgegenstandes durch Sie an Exchange nicht dazu führt, dass Exchange gegen geltendes Recht (beispielsweise: Geldwäscheverbote) verstößt.
  • Sie im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht als Vertreter oder sonstiger Bevollmächtigter tätig werden.

3. Zusendung und Versicherung des Ankaufsgegenstandes

3.1 Sämtliche Ankaufsgegenstände, die Sie Exchange zusenden, müssen in der von uns zur Verfügung gestellten Verpackung („Wert-Versandbox“) versendet werden.

3.2 Bei ordnungsgemäßer Versendung der Ankaufsgegenstände in der Wert-Versandbox ist der Versand über DHL für Sie kostenfrei und die Ankaufsgegenstände sind für bis zu 500 EUR über DHL und Exchange für Sie kostenfrei versichert. Für den Transport und dessen Versicherung ist DHL Ihr zuständiger Vertragspartner bei einer Versicherung bis 500€, alles was darüber hinaus geht versichert Exchange bis zu einem Betrag von 500 EUR. Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihre Ankaufsgegenstände mehr als 500 EUR wert sind, so geben Sie dies Exchange bekannt, indem Sie das dafür vorgesehene Feld im Onlineformular zur Bestellung der Wert-Versandbox ausfüllen. Exchange wird Ihnen in diesem Fall eine Wert-Versandbox für bis zu 2.500 EUR für Sie versichert zusenden. Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihre Ankaufsgegenstände mehr als 2.500 EUR wert sind, können Sie bei Exchange telefonisch eine höher versicherte Wert-Versandbox bestellen.

3.3 Sie müssen die Wert-Versandbox bis zu 500 EUR bei einer Filiale der Deutschen Post abgeben und einen Einlieferungsbeleg erhalten, um den kostenfreien Versand und die kostenfreie Versicherung nutzen zu können. Der Einliefungsbeleg in Verbindung mit dem Sende-Nachverfolgungssystem von DHL ist das einzige Beweismittel, dass Sie die Ankaufsgegenstände an Exchange versendet haben. Ferner raten wir Ihnen, Ankaufsgegenstände vor der Absendung an uns zu fotografieren, um im Falle des Abhandenkommens einen Beleg für den Wert der Ankaufsgegenstände zu haben.

 

3.4 Die Wert-Versandbox bis zu 2.500 EUR und mehr als 2.500 EUR wird bei Ihnen abgeholt und Sie erhalten einen Einlieferungsbeleg. Der Einlieferungsbeleg ist das einzige Beweismittel, dass Sie die Ankaufsgegenstände an Exchange versendet haben. Ferner raten wir Ihnen, Ankaufsgegenstände vor der Absendung an uns zu fotografieren, um im Falle des Abhandenkommens einen Beleg für den Wert der Ankaufsgegenstände zu haben.

3.5 Exchange behält sich ausdrücklich das Recht vor, die Annahme von Lieferungen, die den Eindruck erwecken, beschädigt, geöffnet oder sonst wie während der Lieferung manipuliert worden zu sein, nicht anzunehmen. Derartige Lieferungen werden ohne irgendeine Haftung von Exchange zurückgesendet.

4. Vertragsgegenstand

4.1 Edelmetalle
Exchange kauft Edelmetalle, beispielsweise in Form von gebrauchtem Schmuck zum Zwecke der Raffination. Exchange kauft Gold, Silber (ab 100 Gramm) und Platin an. Die Kaufpreisermittlung erfolgt durch Exchange und basiert auf dem Gewicht sowie der Karatzahl des im Schmuck enthaltenen Edelmetalls und nicht auf dem hypothetischen Wert, den der Ankaufsgegenstand in unversehrtem Zustand hat. Dementsprechend kann der Preis, den Exchange Ihnen anbietet, niedriger als der Wiederverkaufswert sein, würde der Ankaufsgegenstand unversehrt veräußert.

4.2 Edel- und Halbedelsteine
Exchange übernimmt keine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von Edel- oder Halbedelsteinen, die sich an dem Ankaufsgegenstand befinden, den Sie uns zur Bewertung und Ankauf zusenden. Farbedelsteine, Brillanten und Diamanten werden je nach Zustand ggfs. gesondert bewertet.

4.3 Modeschmuck
Exchange kauft keinen Modeschmuck oder Gegenstände an, die kein Edelmetall aufweisen. Exchange wird Sie per E-Mail oder, soweit keine E-Mailadresse hinterlegt wurde, per Brief, darüber informieren, sollte sich nach entsprechender Prüfung herausstellen, dass der Ankaufsgegenstand kein Edelmetall enthält. Bitte beachten Sie, dass Exchange Gegenstände, die kein Edelmetall enthalten, grundsätzlich nicht zurücksenden wird, es sei denn, Sie verlangen die Rücksendung innerhalb von 14 Tagen telefonisch (0800-5895374) oder per E-Mail (online@exchange-ag.de) nach Mitteilung durch Exchange, nach welcher der Gegenstand kein Edelmetall enthält (es gilt das in der Mitteilung angegebene Datum, wir empfehlen daher die Angabe einer E-Mailadresse wegen des sofortigen Erhalts).

4.4. Gesundheitsgefährdende Stoffe
Sie verpflichten sich Exchange keine gesundheitsgefährdenden Stoffe zuzusenden, gleich wie diese verarbeitet und in welcher Konzentration diese vorhanden sind. Dies betrifft insbesondere Arsen, Beryllium, Bismuth, Cadmium, Quecksilber, Nickel, Blei, Antimon, Selen, Zinn, Tellur oder ähnliche gesundheitsgefährdende Materialien.

5. Zustandekommen des Vertrages
Mit Zusendung des Ankaufsgegenstandes geben Sie gegenüber Exchange ein verbindliches Angebot zum Ankauf des übersandten Gegenstandes ab. Nach entsprechender Begutachtung und Bewertung entscheidet sich Exchange, ob es den Ankaufsgegenstand zu dem von Exchange ermittelten Kaufpreis erwerben möchte. Entscheidet sich Exchange, den Gegenstand zu erwerben, so wird Exchange Ihnen den ermittelten Kaufpreis per E Mail oder, soweit keine E-Mailadresse hinterlegt wurde, per Brief mitteilen („Benachrichtigung“) und wenn Sie nicht innerhalb von 14 Tagen telefonisch (0800-5895374) oder per E-Mail (online@exchange-ag.de) vom Vertrag zurücktreten (Bestimmungen in Ziffer 8) die Zahlung an Sie veranlassen. Sie werden hierüber per E Mail oder, soweit keine E-Mailadresse hinterlegt wurde, per Brief entsprechend informiert. Das Eigentum am Ankaufsgegenstand geht erst dann auf Exchange über, wenn Sie die Zahlung tatsächlich erhalten haben.
Sollten Sie mit dem Ankaufspreis nicht einverstanden sein, haben Sie ein vertragliches Rücktrittsrecht, das Sie gemäß den Bestimmungen in Ziffer 8 ausüben müssen.

6. Bewertung des Ankaufsgegenstandes, Bezahlung und Annahme des Angebots

6.1 Sobald Exchange den Ankaufsgegenstand erhalten hat, wird dieser unter Berücksichtigung des Gewichts, der Karatzahl sowie der aktuellen Rohstoffpreise bewertet. Im Falle eines Ankaufs wird Exchange den ermittelten Kaufpreis innerhalb von 24 Stunden nach Bewertung mitteilen. Nach Ablauf von 14 Tagen nach der Bewertungsbenachrichtigung bestätigt Exchange den Ankauf (Vertragsabschluss) per E-Mail oder, soweit keine E-Mailadresse hinterlegt wurde, per Brief, in der auch die Höhe der Zahlung sowie der Tag, an dem die Zahlung veranlasst wurde, genannt wird.

6.2 Ankaufsgegenstände können werktags von Montag bis Freitag, außer an gesetzlichen Feiertagen, angeliefert werden. Fällt das Ende der vorstehend genannten 14-tägigen Frist auf ein Wochenende oder auf einen Feiertag, so werden diese Tage bei der Berechnung nicht mitgerechnet.

6.3 Sämtliche Zahlungen für den Ankaufsgegenstand enthalten etwa anfallende Umsatzsteuer.

7. Begutachtung und Bewertung des Ankaufsgegenstandes
Mit Zusendung des Ankaufsgegenstandes sind Sie damit einverstanden, dass Exchange zum Zwecke der Begutachtung und Bewertung des Ankaufsgegenstandes bestimmte Säuren auf der Oberfläche des Gegenstandes anbringt. Diese Säuren können zur dauerhaften Verfärbung und/oder tiefen Einkerbungen führen. Weiter sind Sie damit einverstanden, dass Ankaufsgegenstände, bei denen sich durch Aufbringung der Prüfsäure der Wert nicht zweifelsfrei ermitteln lässt, zum Zwecke der Prüfung und Wertermittlung aufgebrochen und dadurch möglicherweise irreparabel beschädigt oder zerstört werden, ohne dass Exchange für die Instandsetzungs – oder Reparaturkosten aufkommen muss. Derartige Beschädigungen oder Zerstörungen sind für die genaue Begutachtung und Bewertung zwingend erforderlich. Sollten Sie mit einer solchen Beschädigung oder Zerstörung nicht einverstanden sein, können Sie vom Vertrag gem. Ziffer 8.1 zurückzutreten.

8. Vertragliches Rücktrittsrecht, kein Widerrufsrecht

8.1 Sollten Sie mit der Wertermittlung nicht einverstanden sein, so können Sie vom Vertrag zurücktreten, indem Sie Exchange dies binnen 14 Tagen nach der Benachrichtigung telefonisch (0800-5895374) oder per E-Mail (online@exchange-ag.de) entsprechend mitteilen (es gilt das in der Benachrichtigung angegebene Datum der Mitteilung, wir empfehlen daher die Angabe einer E-Mailadresse wegen des sofortigen Erhalts).

Sollten Sie die Frist nicht einhalten, ist der Rücktritt nicht wirksam erklärt, und dies kann dazu führen, dass der Ankaufsgegenstand bereits weiterverarbeitet worden ist und dieser nicht wiederhergestellt und zurückgegeben werden kann.

8.2 Im Falle eines erfolgreichen Rücktritts wird Exchange den Ankaufsgegenstand innerhalb von 14 Tagen an Sie zurücksenden. Die Frist beginnt mit dem Tag zu laufen, an dem Sie Exchange entsprechend vorstehender Regelung 8.1 benachrichtigt haben.

8.3 Ein Widerrufsrecht besteht nicht, da der von Exchange ermittelte Ankaufspreis Kursschwankungen unterliegt.

8.4 Im Falle einer Rücksendung geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung in dem Moment auf Sie über, in dem Exchange den Gegenstand an das Versandunternehmen übergibt. Sobald Sie den zurückgesendeten Gegenstand erhalten haben, sind Sie verpflichtet, diesen unverzüglich auf Vollständigkeit, insbesondere hinsichtlich Mängel, Gewicht und/oder Stückzahl sowie auf Beschädigung der Verpackung zu überprüfen und diese Exchange ggf. schriftlich mitzuteilen. Kommen Sie dieser Obliegenheit nicht innerhalb von 14 Tagen nach, gilt die Rücksendung als genehmigt.

9. Haftung und Schadensersatz

9.1 Exchange haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Hauptleistungspflicht oder einer Nebenpflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Verkäufer vertrauen durfte („wesentliche Nebenpflicht“), ist die Haftung von Exchange auf vertragstypische, bei Vertragsabschluss vorhersehbare Schäden begrenzt.

9.2 Exchange haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung von Nebenpflichten, die nicht zu den wesentlichen Nebenpflichten gem. vorstehender Ziffer 8.1 gehören.

9.3 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, für die Haftung für Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Verkäufers ist hiermit nicht verbunden.

9.4 Ihnen ist bekannt, dass Exchange den Ankaufsgegenstand zur Ermittlung des Ankaufswertes ganz oder teilweise irreparabel beschädigen und/oder zerstören kann. Hieraus entstehen Ihnen keine Schadensersatzansprüche.

9.5 Mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung verjähren Schadenersatzansprüche des Verkäufers, für die nach dieser Ziffer die Haftung beschränkt ist, in einem Jahr gerechnet ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

9.6 Soweit die Haftung von Exchange ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer und sonstige Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

10. Änderung der AGB
Soweit Exchange diese AGB aktualisiert, wird die neue Version erst Vertragsbestandteil, wenn Sie dieser neuen Version zustimmen. Hierfür genügt es, dass Exchange Ihnen die neue Version der AGB per E-Mail übermittelt und Sie den Änderungen nicht binnen sechs Wochen widersprechen, worauf Exchange Sie bei Übersendung der AGB nochmals ausdrücklich hinweisen wird.

11. Wechsel des Vertragspartners
Exchange ist berechtigt, sämtliche Rechte und Pflichten des Vertrages ohne Ihre Zustimmung auf einen Dritten zu übertragen. In diesem Fall steht Ihnen das Recht zu, sich unverzüglich vom Vertrag zu lösen.

12. Anwendbares Recht, Teilunwirksamkeit

12.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder Teile hiervon ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit dieser Einkaufsbedingungen im Übrigen hiervon nicht berührt.

2.Edelmetallankauf Allgemein

Allgemeine Geschäftsbedingungen Edelmetall-Ankauf

(Stand 01/2015)

 

  1. Geltungsbereich
  • Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für den Ankauf von Edelmetallen, insbesondere Gold, Silber (ab 100 g) und Platin, u.a. in Form von gebrauchtem Schmuck durch die Exchange AG Deutschland.
  • Anbieterkennzeichnung:

Exchange AG Deutschland

Vorstand: Andrea Ruhfus, Michael Diell
Vorstandsvorsitzender: Michael Hollmann

Sitz der Gesellschaft: Eisenacherstr. 85, 10781 Berlin

Handelsregistereintrag: Amtsgericht Berlin Charlottenburg, HRB 64978

USt-IdNr.: DE 197900401

Aufsichtsbehörden:

Geldwechselgeschäft: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,

Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn

Pfandleihgeschäft: Bezirksamt Mitte von Berlin, Abteilung Finanzen und Wirtschaft, Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin

info@exchange-ag.de

Tel.: 0800 – 589 53 74

Fax.:030 – 31 01 26 72

  • Maßgeblich sind die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  • Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.
  1. Voraussetzungen für den Ankauf
  • Sie haben das 18. Lebensjahr vollendet und sind voll geschäftsfähig.
  • Sie haben Ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland.
  • Sie handeln rein privat und nicht gewerblich.
  • Der Ankaufsgegenstand steht in Ihrem Alleineigentum oder Sie sind vollumfänglich verfügungsberechtigt. Exchange kann nach eigenem Ermessen einen Nachweis für die Eigentümerstellung oder die vollumfängliche Verfügungsberechtigung verlangen.
  • Der Ankaufsgegenstand ist frei von Rechten Dritter, insbesondere Pfandrechten, Nießbrauchrechten oder sonstigen Belastungen und nicht Gegenstand einer rechtlichen Forderung oder einer rechtlichen Auseinandersetzung.
  • Der Ankaufsgegenstand stammt weder aus einer rechtswidrigen, insbesondere kriminellen Handlung oder ist auf eine solche zurückzuführen, noch wird mit der Veräußerung eine solche Handlung begangen bzw. bezweckt.
  • Die Zusendung und/oder Zurverfügungstellung und/oder Übereignung des Ankaufsgegenstandes an Exchange führt nicht dazu, dass Exchange gegen ein gesetzliches Verbot oder gegen geltendes Recht (u.a. Geldwäschegesetz) verstößt.
  • Das Angebot des Ankaufsgegenstandes erfolgt im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
  1. Ankauf auf Bestellung, Ankaufsgegenstände, Vertragsschluss
  • Exchange kauft auf Ihre Bestellung hin „vor Ort“ Wertgegenstände an. Hierzu kontaktieren Sie Exchange telefonisch und vereinbaren mit einem Mitarbeiter von Exchange einen Vor-Ort-Termin zur Aufnahme von Vertragsverhandlungen. Exchange prüft die Wertgegenstände auf Echtheit und Werthaltigkeit in zwei Schritten, einmal bei Ihnen vor Ort und ein zweites Mal im Hause der Exchange.
  • Exchange kauft Edelmetalle, beispielsweise in Form von gebrauchtem Schmuck. Exchange kauft Gold, Silber (ab 100 g) und Platin sowie Diamanten und Edelsteine an. Die Kaufpreisermittlung erfolgt durch Exchange und basiert auf dem Gewicht sowie der Karatzahl des im Schmuck enthaltenen Edelmetalls und nicht auf dem hypothetischen Wert, den der Ankaufsgegenstand in unversehrtem Zustand hat. Dementsprechend kann der Preis, den Exchange anbietet, niedriger als ein Wiederverkaufswert sein, würde der Ankaufsgegenstand – unversehrt – veräußert.
  • Exchange übernimmt keine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von Edel- oder Halbedelsteinen, die sich an dem Ankaufsgegenstand befinden, der zur Bewertung und zum Ankauf bereitgestellt wird. Farbedelsteine, Brillanten und Diamanten werden je nach Zustand ggf. gesondert bewertet.
  • Exchange kauft keinen Modeschmuck oder Gegenstände an, die kein Edelmetall aufweisen. Exchange teilt Ihnen mit, wenn sich nach entsprechender Prüfung herausstellen sollte, dass der Ankaufsgegenstand kein Edelmetall enthält.
  • Bei einem Ankauf eines Wertgegenstandes auf Bestellung wird Ihr Wertgegenstand nach der Prüfung vor Ort auf Echtheit und Werthaltigkeit, noch einmal im Haus der Exchange AG ein zweites Mal bewertet. Der Ankauf des Wertgegenstandes durch Exchange erfolgt daher unter der aufschiebenden Bedingung, dass der bei der Vor-Ort-Prüfung ermittelte Kaufpreis bei dieser zweiten Bewertung bestätigt wird. Der Kaufvertrag zwischen Ihnen und Exchange kommt daher zustande, wenn Exchange binnen 5 Arbeitstagen den bei der zweiten Bewertung ermittelten Kaufpreis angewiesen hat. Sollte der ermittelte Kaufpreis der ersten Prüfung bei der zweiten Bewertung im Haus der Exchange nicht bestätigt werden, wird Sie Exchange innerhalb von 5 Arbeitstagen darüber informieren und Ihnen den Wertgegenstand auf Kosten der Exchange zurücksenden bzw. Ihnen ein neues Angebot zum Ankauf des Wertgegenstandes machen.
  • Exchange speichert den Vertragstext und überlässt Ihnen eine Kopie in Papierform.
  1. Methoden der Begutachtung und Bewertung des Ankaufsgegenstandes
  • Zum Zwecke der Begutachtung und Bewertung des Ankaufsgegenstandes ist es erforderlich, bestimmte Säuren auf der Oberfläche des Gegenstandes anzubringen. Diese Säuren können zu dauerhaften Verfärbungen und/oder tiefen Einkerbungen führen.
  • Ankaufsgegenstände (z.B. Uhren), welche verschiedene Materialien oder Karatzahlen enthalten (z.B. Nicht-Edelmetallteile einschließlich Steine und Uhrengläser oder -werke) können bei der Bewertung irreparabel zerstört werden.
  • Exchange übernimmt für Schäden infolge Begutachtung/Bewertung keinerlei
  1. Haftung und Schadensersatz
  • Exchange haftet – vorbehaltlich Ziff. 4.3 – unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter fahrlässiger Verletzung einer Hauptleistungspflicht oder einer Nebenpflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen durfte („wesentliche Nebenpflichten“), ist die Haftung von Exchange auf vertragstypische, bei Vertragsschluss vorhersehbare Schäden begrenzt.
  • Exchange haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung von Nebenpflichten, die nicht zu den wesentlichen Nebenpflichten gemäß vorstehender Ziff. 5.1 gehören.

 

 

  1. Schlussbestimmungen
  • Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
  • Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien ist Berlin. Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

 

Informationen zur Online-Streitbeilegung:

Die Exchange AG ist bemüht, alle Streitigkeiten mit Kunden aus der Vertragsbeziehung einvernehmlich zu regeln. Die Exchange AG ist allerdings nicht zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet und grundsätzlich auch nicht bereit. Im Übrigen stellt die Europäische Kommission eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Der ordentliche Rechtsweg bleibt für beide Parteien offen.