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Ankauf von Edelmetallen durch Einsendung mittels Wert-Versandbox
Exchange AG Deutschland
Stand: 25.06.2025
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für sämtliche Verträge über mittels Wert-Versandbox eingesandte Edelmetalle, insbesondere Gold („Ankaufsgegenstand“) zwischen Ihnen als Verkäufer („Verkäufer“ oder „Sie“) und der ankaufenden Exchange AG Deutschland („EXCHANGE AG“).
(2) Maßgeblich sind die jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung der Versandbox auf der Webseite von EXCHANGE AG gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.
§ 2 Voraussetzungen für die Nutzung des Angebots von Exchange Goldankauf
Hiermit sichern Sie gegenüber EXCHANGE AG zu, dass
(1) Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben und voll geschäftsfähig sind;
(2) Sie in der Bundesrepublik Deutschland Ihren Wohnsitz haben;
(3) Sie vorliegend nicht gewerblich, sondern rein privat tätig sind;
(4) Sie Alleineigentum am Ankaufsgegenstand haben oder zumindest hinreichend verfügungsberechtigt sind. EXCHANGE AG kann nach eigenem Ermessen einen Nachweis für die Eigentümerstellung bzw. Verfügungsberechtigung verlangen;
(5) der Ankaufsgegenstand frei von Rechten Dritter, insbesondere Pfandrechten, Niesbrauch und sonstigen Belastungen und nicht Gegenstand einer rechtlichen Forderung oder Auseinandersetzung – gleich ob rechtshängig oder nicht – ist;
(6) der Ankaufsgegenstand weder aus einer rechtswidrigen, insbesondere kriminellen Handlung stammt, noch auf eine solche zurückzuführen ist, noch mit der Veräußerung eine solche Handlung begangen bzw. bezweckt wird;
(7) die Zusendung und/oder Zurverfügungstellung und/oder Übereignung des Ankaufsgegenstandes durch Sie an EXCHANGE AG nicht dazu führt, dass EXCHANGE AG gegen ein gesetzliches Verbot oder gegen geltendes Recht (beispielsweise: Geldwäscheverbote) verstößt.
(8) Sie im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht als Vertreter oder sonstiger Bevollmächtigter tätig werden.
§ 3 Zusendung und Versicherung des Ankaufsgegenstandes
(1) Sämtliche Ankaufsgegenstände, die Sie EXCHANGE AG zusenden, müssen in der von uns zur Verfügung gestellten Verpackung („Wert-Versandbox“) versendet werden. Die Wert-Versandbox kann nur dann bestellt werden, wenn der Verkäufer durch Klicken auf den Button „AGB akzeptieren“ diese Vertragsbedingungen akzeptiert.
(2) Bei ordnungsgemäßer Versendung der Ankaufsgegenstände in der Wert-Versandbox ist der Versand über DHL für Sie kostenfrei und die Ankaufsgegenstände sind für bis zu 500 EUR über DHL und EXCHANGE AG für Sie kostenfrei versichert. Für den Transport und dessen Versicherung ist DHL Ihr zuständiger Vertragspartner bei einer Versicherung bis 500€, alles was darüber hinaus geht, versichert EXCHANGE AG bis zu einem Betrag von 500 EUR. Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihre Ankaufsgegenstände mehr als 500 EUR wert sind, so geben Sie dies EXCHANGE AG bekannt, indem Sie das dafür vorgesehene Feld im Onlineformular zur Bestellung der Wert-Versandbox ausfüllen. EXCHANGE AG wird Ihnen in diesem Fall eine Wert-Versandbox für bis zu 2.500 EUR für Sie versichert zusenden. Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihre Ankaufsgegenstände mehr als 2.500 EUR wert sind, können Sie bei EXCHANGE AG telefonisch eine höher versicherte Wert-Versandbox bestellen.
(3) Sie müssen die Wert-Versandbox bis zu 500 EUR bei einer Filiale der Deutschen Post abgeben und einen Einlieferungsbeleg erhalten, um den kostenfreien Versand und die kostenfreie Versicherung nutzen zu können. Der Einlieferungsbeleg in Verbindung mit dem Sende-Nachverfolgungssystem von DHL ist das einzige Beweismittel, dass Sie die Ankaufsgegenstände an EXCHANGE AG versendet haben. Ferner raten wir Ihnen, Ankaufsgegenstände vor der Absendung an uns zu fotografieren, um im Falle des Abhandenkommens einen Beleg für den Wert der Ankaufsgegenstände zu haben.
(4) Die Wert-Versandbox bis zu 2.500 EUR und mehr als 2.500 EUR wird bei Ihnen abgeholt und Sie erhalten einen Einlieferungsbeleg. Der Einlieferungsbeleg ist das einzige Beweismittel, dass Sie die Ankaufsgegenstände an EXCHANGE AG versendet haben. Ferner raten wir Ihnen, Ankaufsgegenstände vor der Absendung an uns zu fotografieren, um im Falle des Abhandenkommens einen Beleg für den Wert der Ankaufsgegenstände zu haben.
(5) EXCHANGE AG behält sich ausdrücklich das Recht vor, die Annahme von Lieferungen, die den Eindruck erwecken, beschädigt, geöffnet oder sonst wie während der Lieferung manipuliert worden zu sein, nicht anzunehmen. Derartige Lieferungen werden von EXCHANGE AG zurückgesendet.
§ 4 Vertragsgegenstand
(1) Edelmetalle
EXCHANGE AG kauft Edelmetalle, beispielsweise in Form von gebrauchtem Schmuck, zum Zwecke der Raffination. EXCHANGE AG kauft Gold, Silber (ab 100 Gramm) und Platin an. Die Kaufpreisermittlung erfolgt durch EXCHANGE AG und basiert auf dem Gewicht sowie der Karatzahl des im Schmuck enthaltenen Edelmetalls und nicht auf dem hypothetischen Wert, den der Ankaufsgegenstand in unversehrtem Zustand hat. Dementsprechend kann der Preis, den EXCHANGE AG Ihnen anbietet, niedriger als der Wiederverkaufswert sein, würde der Ankaufsgegenstand unversehrt veräußert.
(2) Edel- und Halbedelsteine
Unbeschadet § 9 dieser AGB übernimmt EXCHANGE AG keine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von Edel- oder Halbedelsteinen, die sich an dem Ankaufsgegenstand befinden, den Sie uns zur Bewertung und Ankauf zusenden. Farbedelsteine, Brillanten und Diamanten werden je nach Zustand ggf. gesondert bewertet.
(3) Modeschmuck
EXCHANGE AG kauft keinen Modeschmuck oder Gegenstände an, die kein Edelmetall aufweisen. EXCHANGE AG wird Sie per E-Mail oder, soweit keine E-Mailadresse hinterlegt wurde, per Brief, darüber informieren, sollte sich nach entsprechender Prüfung herausstellen, dass der Ankaufsgegenstand kein Edelmetall enthält. Bitte beachten Sie, dass EXCHANGE AG Gegenstände, die kein Edelmetall enthalten, grundsätzlich nicht zurücksenden wird, es sei denn, Sie verlangen die Rücksendung innerhalb von 14 Tagen telefonisch (0800-5895374) oder per E-Mail (online@exchange-ag.de) nach Mitteilung durch EXCHANGE AG, nach welcher der Gegenstand kein Edelmetall enthält (es gilt das in der Mitteilung angegebene Datum, wir empfehlen daher die Angabe einer E-Mailadresse wegen des sofortigen Erhalts).
(4) Gesundheitsgefährdende Stoffe
Sie verpflichten sich EXCHANGE AG keine gesundheitsgefährdenden Stoffe zuzusenden, gleich wie diese verarbeitet und in welcher Konzentration diese vorhanden sind. Dies betrifft insbesondere Arsen, Beryllium, Bismut, Cadmium, Quecksilber, Nickel, Blei, Antimon, Selen, Zinn, Tellur oder ähnliche gesundheitsgefährdende Materialien.
§ 5 Zustandekommen des Vertrages
(1) Mit Zusendung des Ankaufsgegenstandes geben Sie gegenüber EXCHANGE AG eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Ankauf des übersandten Gegenstandes ab.
(2) Nach entsprechender Begutachtung und Bewertung entscheidet sich EXCHANGE AG, ob sie den Ankaufsgegenstand erwerben möchte. Entscheidet sich EXCHANGE AG, den Gegenstand zu erwerben, so wird EXCHANGE AG Ihnen ein verbindliches Angebot mit dem ermittelten Kaufpreis per E-Mail oder, soweit keine E-Mailadresse hinterlegt wurde, per Brief mitteilen („Angebot“). EXCHANGE AG ist an das Angebot für die Dauer von 14 Tagen nach Abgabe des Angebots gebunden.
(3) Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn Sie das Angebot durch eine Annahmeerklärung annehmen. Das Angebot kann innerhalb von 14 Tagen nach seiner Abgabe per E-Mail (online@exchange-ag.de) angenommen werden.
(4) EXCHANGE AG wird Ihnen in einer E-Mail den Erhalt Ihrer Annahmeerklärung bestätigen. In dieser E-Mail oder in einer separaten E-Mail wird der Vertragstext dem Verkäufer auf einem dauerhaften Datenträger zugesandt (Vertragsbestätigung). Die EXCHANGE AG speichert den Vertragstext unter Wahrung des Datenschutzes.
(5) Das Eigentum am Ankaufsgegenstand geht erst dann auf EXCHANGE AG über, wenn Sie die Zahlung tatsächlich erhalten haben.
(6) Nehmen Sie das Angebot innerhalb von 14 Tagen nicht an, wird EXCHANGE AG den Ankaufsgegenstand innerhalb von 14 Tagen an Sie zurücksenden. Die Frist beginnt mit dem Ablauf der Frist zur Angebotsannahme oder mit dem Tag, an dem Sie das Angebot ausdrücklich abgelehnt haben. Maßgeblich ist das früher eintretende Ereignis.
(7) Wenn Sie unser Angebot zum Ankauf eines Gegenstandes angenommen haben, erfolgt die Auszahlung des Ankaufspreises unmittelbar nach der Bestätigung Ihrer Annahmeerklärung durch EXCHANGE AG auf das von Ihnen angegebene Bankkonto. Je nach Bank und Land werden Auszahlungen nach 2 bis 7 Werktagen nach Anweisung durch EXCHANGE AG Ihrem Bankkonto gutgeschrieben. Im Falle einer Überweisung ins Ausland tragen Sie ggf. anfallende Kosten. Bitte erfragen Sie etwaige Kosten Ihres konkreten Überweisungswunsches bei Ihrem Bankinstitut.
§ 6 Bewertung des Ankaufsgegenstandes, Bezahlung und Annahme des Angebots
(1) Sobald EXCHANGE AG den Ankaufsgegenstand erhalten hat, wird dieser unter Berücksichtigung des Gewichts, der Karatzahl sowie der aktuellen Rohstoffpreise bewertet. Im Falle eines Ankaufs wird EXCHANGE AG den ermittelten Kaufpreis innerhalb von 24 Stunden nach Bewertung mitteilen.
(2) Ankaufsgegenstände können werktags von Montag bis Freitag, außer an gesetzlichen Feiertagen, angeliefert werden.
(3) Fällt das Ende der vorstehend in § 5 Abs. 2, 3 und 4 AGB genannten 14-tägigen Frist auf ein Wochenende oder auf einen Feiertag, so werden diese Tage bei der Berechnung nicht mitgerechnet.
(4) Sämtliche Zahlungen für den Ankaufsgegenstand enthalten etwa anfallende Umsatzsteuer.
§ 7 Durchführung der Begutachtung und Bewertung des Ankaufsgegenstandes
(1) Mit Zusendung des Ankaufsgegenstandes sind Sie damit einverstanden, dass EXCHANGE AG zum Zwecke der Begutachtung und Bewertung des Ankaufsgegenstandes bestimmte Säuren auf der Oberfläche des Gegenstandes anbringt. Diese Säuren können zur dauerhaften Verfärbung und/oder tiefen Einkerbungen führen.
(2) Weiter sind Sie damit einverstanden, dass Ankaufsgegenstände, bei denen sich durch Aufbringung der Prüfsäure der Wert nicht zweifelsfrei ermitteln lässt, zum Zwecke der Prüfung und Wertermittlung aufgebrochen und dadurch möglicherweise irreparabel beschädigt oder zerstört werden, ohne dass EXCHANGE AG für die Instandsetzungs – oder Reparaturkosten aufkommen muss. Derartige Beschädigungen oder Zerstörungen sind für die genaue Begutachtung und Bewertung zwingend erforderlich.
§ 8 Identifizierung und Geldwäsche
EXCHANGE AG kommt ihren Verpflichtungen zur Identitätsprüfung und -aufzeichnung nach, die sich aus den gesetzlichen Regelungen zur Bekämpfung der Geldwäsche und/oder Terrorismusfinanzierung ergeben. Die EXCHANGE AG behält sich darüber hinaus vor, eine Identitätsprüfung und -aufzeichnung im Einzelfall vorzunehmen.
§ 9 Haftung und Schadensersatz
(1) EXCHANGE AG haftet, unbeschadet nachstehender Regelungen, unbeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der EXCHANGE AG oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der EXCHANGE AG, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) EXCHANGE AG haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) betrifft. Kardinalpflichten sind die wesentlichen Pflichten, die aufgrund des jeweiligen Einzelvertrages von der EXCHANGE AG geschuldet werden, für die Erreichung des Vertragsziels von besonderer Bedeutung sind und auf deren Erfüllung der Verkäufer vertrauen musste. Sofern EXCHANGE AG leicht fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt (Kardinalpflicht), ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt.
(3) Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haftet EXCHANGE AG im Übrigen nicht.
(4) Ihnen ist bekannt, dass EXCHANGE AG den Ankaufsgegenstand zur Ermittlung des Ankaufswertes ganz oder teilweise irreparabel beschädigen und/oder zerstören kann. Unbeschadet vorstehender Regelungen, entstehen Ihnen hieraus keine Schadensersatzansprüche.
(5) Mit Ausnahme von Ansprüchen wegen der Haftung für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der EXCHANGE AG oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der EXCHANGE AG, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren Schadenersatzansprüche des Verkäufers in einem Jahr gerechnet ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
§ 10 Wechsel des Vertragspartners
EXCHANGE AG ist berechtigt, sämtliche Rechte und Pflichten des Vertrages, ohne Ihre Zustimmung auf einen Dritten zu übertragen. In diesem Fall steht Ihnen das Recht zu, sich unverzüglich vom Vertrag zu lösen.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Auf das Vertragsverhältnis zwischen der EXCHANGE AG und dem Verkäufer findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften bleiben unberührt.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.
(3) Mündliche Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
Allgemeine Geschäftsbedingungen Edelmetall-Ankauf
Stand 25.06.2025
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für den Ankauf von Edelmetallen, insbesondere Gold, Silber (ab 100 g) und Platin, u.a. in Form von gebrauchtem Schmuck („Ankaufsgegenstand“) zwischen Ihnen als Verkäufer („Verkäufer“ oder „Sie“) und der ankaufenden Exchange AG Deutschland („EXCHANGE AG“).
(2) Maßgeblich sind die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses i.S.d. § 3 Abs. 5 AGB gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.
§ 2 Voraussetzungen für den Ankauf
Hiermit sichern Sie gegenüber EXCHANGE AG zu, dass
(1) Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben und voll geschäftsfähig sind;
(2) Sie in der Bundesrepublik Deutschland Ihren Wohnsitz haben;
(3) Sie vorliegend nicht gewerblich, sondern rein privat handeln;
(4) Sie Alleineigentum am Ankaufsgegenstand haben oder zumindest hinreichend verfügungsberechtigt sind. EXCHANGE AG kann nach eigenem Ermessen einen Nachweis für die Eigentümerstellung oder die vollumfängliche Verfügungsberechtigung verlangen;
(5) der Ankaufsgegenstand frei von Rechten Dritter, insbesondere Pfandrechte, Nießbrauch oder sonstigen Belastungen und nicht Gegenstand einer rechtlichen Forderung oder Auseinandersetzung – gleich ob rechtshängig oder nicht – ist;
(6) der Ankaufsgegenstand weder aus einer rechtswidrigen, insbesondere kriminellen Handlung stammt, noch auf eine solche zurückzuführen ist, noch mit der Veräußerung eine solche Handlung begangen bzw. bezweckt wird;
(7) die Zusendung und/oder Zurverfügungstellung und/oder Übereignung des Ankaufsgegenstandes durch Sie an Exchange nicht dazu führt, dass EXCHANGE AG gegen ein gesetzliches Verbot oder gegen geltendes Recht (u.a. Geldwäschegesetz) verstößt;
(8) Sie im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht als Vertreter oder sonstiger Bevollmächtigter tätig werden.
§ 3 Ankauf auf Bestellung, Ankaufsgegenstände, Vertragsschluss
(1) EXCHANGE AG kauft auf Ihre Bestellung hin „vor Ort“ Wertgegenstände an. Hierzu kontaktieren Sie EXCHANGE AG telefonisch und vereinbaren mit einem Mitarbeiter von EXCHANGE AG einen Vor-Ort-Termin zur Aufnahme von Vertragsverhandlungen. EXCHANGE AG prüft die Wertgegenstände auf Echtheit und Werthaltigkeit in zwei Schritten, einmal bei Ihnen vor Ort und ein zweites Mal im Hause der EXCHANGE AG.
(2) EXCHANGE AG kauft Edelmetalle, beispielsweise in Form von gebrauchtem Schmuck. EXCHANGE AG kauft Gold, Silber (ab 100 g) und Platin sowie Diamanten und Edelsteine an. Die Kaufpreisermittlung erfolgt durch EXCHANGE AG und basiert auf dem Gewicht sowie der Karatzahl des im Schmuck enthaltenen Edelmetalls und nicht auf dem hypothetischen Wert, den der Ankaufsgegenstand in unversehrtem Zustand hat. Dementsprechend kann der Preis, den EXCHANGE AG anbietet, niedriger als ein Wiederverkaufswert sein, würde der Ankaufsgegenstand – unversehrt – veräußert.
(3) Unbeschadet § 6 dieser AGB übernimmt EXCHANGE AG keine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von Edel- oder Halbedelsteinen, die sich an dem Ankaufsgegenstand befinden, der zur Bewertung und zum Ankauf bereitgestellt wird. Farbedelsteine, Brillanten und Diamanten werden je nach Zustand ggf. gesondert bewertet.
(4) EXCHANGE AG kauft keinen Modeschmuck oder Gegenstände an, die kein Edelmetall aufweisen. EXCHANGE AG teilt Ihnen mit, wenn sich nach entsprechender Prüfung herausstellen sollte, dass der Ankaufsgegenstand kein Edelmetall enthält.
(5) Der Vertrag kommt durch das Angebot der EXCHANGE AG und Ihre Annahme zustande. Bei einem Ankauf eines Wertgegenstandes auf Bestellung wird Ihr Wertgegenstand nach der Prüfung vor Ort auf Echtheit und Werthaltigkeit, im Haus der EXCHANGE AG, ein zweites Mal bewertet. Sofern der bei der Vor-Ort-Prüfung ermittelte Kaufpreis bei dieser zweiten Bewertung nicht bestätigt wird, ist EXCHANGE AG zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. In diesem Fall wird Sie EXCHANGE AG innerhalb von 5 Arbeitstagen darüber informieren und Ihnen den Wertgegenstand auf Kosten der EXCHANGE AG zurücksenden bzw. Ihnen ein neues Angebot zum Ankauf des Wertgegenstandes machen.
(6) EXCHANGE AG speichert den Vertragstext und überlässt Ihnen eine Kopie in Papierform.
(7) Wenn Sie unser Angebot zum Ankauf eines Gegenstandes angenommen haben, erfolgt die Auszahlung des Ankaufspreises unmittelbar nach der Bestätigung Ihrer Annahmeerklärung durch EXCHANGE AG auf das von Ihnen angegebene Bankkonto. Je nach Bank und Land werden Auszahlungen nach 2 bis 7 Werktagen nach Anweisung durch EXCHANGE AG Ihrem Bankkonto gutgeschrieben. Im Falle einer Überweisung ins Ausland tragen Sie ggf. anfallende Kosten. Bitte erfragen Sie etwaige Kosten Ihres konkreten Überweisungswunsches bei Ihrem Bankinstitut.
§ 4 Durchführung der Begutachtung und der Bewertung des Ankaufsgegenstandes
(1) Sie sind damit einverstanden, dass EXCHANGE AG zum Zwecke der Begutachtung und Bewertung des Ankaufsgegenstandes bestimmte Säuren auf der Oberfläche des Gegenstandes anbringt. Diese Säuren können zu dauerhaften Verfärbungen und/oder tiefen Einkerbungen führen.
(2) Weiter sind Sie damit einverstanden, dass Ankaufsgegenstände, bei denen sich durch Aufbringung der Prüfsäure der Wert nicht zweifelsfrei ermitteln lässt, zum Zwecke der Prüfung und Wertermittlung aufgebrochen und dadurch möglicherweise irreparabel beschädigt oder zerstört werden, ohne dass EXCHANGE AG für die Instandsetzungs- oder Reparaturkosten aufkommen muss. Derartige Beschädigungen oder Zerstörungen sind für die genaue Begutachtung und Bewertung zwingend erforderlich.
§ 5 Identifizierung und Geldwäsche
Die EXCHANGE AG kommt ihren Verpflichtungen zur Identitätsprüfung und -aufzeichnung nach, die sich aus den gesetzlichen Regelungen zur Bekämpfung der Geldwäsche und/oder Terrorismusfinanzierung ergeben. Die EXCHANGE AG behält sich darüber hinaus vor, eine Identitätsprüfung und -aufzeichnung im Einzelfall vorzunehmen.
§ 6 Haftung und Schadensersatz
(1) EXCHANGE AG haftet, unbeschadet nachstehender Regelungen, unbeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der EXCHANGE AG oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der EXCHANGE AG, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) EXCHANGE AG haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) betrifft. Kardinalpflichten sind die wesentlichen Pflichten, die aufgrund des jeweiligen Einzelvertrages von der EXCHANGE AG geschuldet werden, für die Erreichung des Vertragsziels von besonderer Bedeutung sind und auf deren Erfüllung der Verkäufer vertrauen musste. Sofern EXCHANGE AG leicht fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt (Kardinalpflicht), ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt.
(3) Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haftet EXCHANGE AG im Übrigen nicht.
(4) Ihnen ist bekannt, dass Exchange den Ankaufsgegenstand zur Ermittlung des Ankaufswertes ganz oder teilweise irreparabel beschädigen und/oder zerstören kann. Unbeschadet vorstehenden Regelungen, entstehen Ihnen hieraus keine Schadensersatzansprüche.
(5) Mit Ausnahme von Ansprüchen wegen der Haftung für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der EXCHANGE AG oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der EXCHANGE AG, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren Schadenersatzansprüche des Verkäufers in einem Jahr gerechnet ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
§ 7 Schlussbestimmungen
(1) Auf das Vertragsverhältnis zwischen der EXCHANGE AG und dem Verkäufer findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften bleiben unberührt.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.
(3) Mündliche Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.